Nutzungsmöglichkeiten für das Vereinsgelände der Pfadfinder Bad Orb:
Der Förderverein der Bad Orber Pfadfinder ermöglicht seinen Mitgliedern die Nutzung des Vereinsgeländes und der Scheune für private Veranstaltungen. Folgende Voraussetzungen sind nötig:
Berechtigte Personen:
Der Veranstalter muss Mitglied im Förderverein sein. Die Beitrittserklärung findet ihr hier.
Aufsichtsperson
Bei jeder Veranstaltung muss eine vom Vorstand genehmigte Aufsichtsperson mit einem Mindestalter von 21 Jahren anwesend sein. Diese Person muss während der gesamten Veranstaltung zurechnungsfähig sein.
Miete:
Für die Nutzung/Vermietung des Platzes/der Scheune fallen folgende Kosten an:
Feiern/Veranstaltungen:
- Grundgebühr: 180 € pro Tag/Nacht (für bis zu 20 Personen)
- Personenzuschlag: 5 € pro Person über 20 Personen (einmalig pro Tag/Nacht)
- Zeltnutzung für Übernachtung (falls benötigt): +125 € (einmalig pro Aufenthalt)
Zeltgruppen (Camping):
- Grundgebühr: 150 € für bis zu 3 Nächte
- Zusätzliche Nächte (ab der 4. Nacht): 25 € pro Nacht
- Personengebühr: 1 € pro Person und Nacht
- Zeltnutzung für Übernachtung (falls benötigt): +125 € (einmalig pro Aufenthalt)
Alle Preise verstehen sich inklusive der ermäßigten MwSt. von 7%. Die Miete wird bei Übergabe in bar bezahlt oder vorab auf das Konto des Fördervereins überwiesen.
Die Preise beinhalten die Nutzung unseres gesamten Platzes. Es steht euch eine renovierte Scheune mit großem Vordach zur Verfügung. Strom, Kühlschränke, Grill, Bierzeltgarnituren, Tische und Stühle sind vorhanden
TN-Zahl:
Eine Vermietung ist ab einer Gruppengröße von 10 Personen möglich. .
Rücktritt bzw. Abmeldung:
Der Veranstalter kann jederzeit vor Beginn der Aktion oder Veranstaltung vom Vertrag
zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären (per Brief, Mail oder Fax). Tritt der
Veranstalter vom Vertrag zurück, kann der Förderverein als Entschädigung den Kostenbeitrag
unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der
Leistungen verlangen. Bei Abmeldung, für die eine schriftliche Anmeldung vorliegt, werden
zwischen sechs und drei Wochen vor Beginn der Aktion oder Veranstaltung 20%, danach 50%
des Kostenbeitrages als Stornogebühren erhoben. Bei weniger als einer Woche vor Beginn der
Maßnahme beträgt die Gebühr 100%. Dem Veranstalter bleibt es unbenommen, dem
Förderverein nachzuweisen, dass diesem keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte
Pauschale entstanden sind. Wenn der Platz von Seiten des Veranstalters an eine den
Anforderungen des Fördervereins entsprechende Ersatzperson weitervermittelt werden kann,
entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Parken:
Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Parkflächen und öffentlichen Straßen abgestellt
werden. Auf keinen Fall dürfen Fahrzeuge auf dem Vereinsgelände bzw. den angrenzenden
Wiesen geparkt werden. Generell sollen Fahrgemeinschaften gebildet werden, um das
Fahrzeugaufkommen und somit die Umwelt- und Lärmbelastung zu minimieren.
Nachtruhe:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Musikanlage außerhalb der Scheune betrieben
werden darf. Die Nachtruhe (22 – 6 Uhr) ist einzuhalten. Es ist Rücksicht auf Anwohner und
Tiere zu nehmen.
Feuer:
Offenes Feuer muss durch den Veranstalter bei der Stadt Bad Orb angemeldet werden und darf
nur in den dafür ausgezeichneten Feuerstellen entfacht werden. Die Meldung muss nach den
beim Umweltamt der Stadt Bad Orb ausgewiesenen Bestimmungen erfolgen. Weiterhin machen
wir auf Folgendes aufmerksam:
- Der Veranstalter haftet für etwaige Kosten bei einem Feuerwehreinsatz, wenn ein Feuer nicht ordnungsgemäß angemeldet (Gemeinde Bad Orb und Forstamt Schlüchtern) oder in sonstiger Weise nicht ordnungsgemäß betrieben wurde.
- Feuerholz muss durch den Veranstalter selbst organisiert werden. Feuerholz des Vereins (auf dem Zeltplatz gelagert) darf nicht genutzt oder entwendet werden.
- Die Verkehrssicherungspflichten für eine Feuerstelle sind einzuhalten und eine Gefährdung der Anlieger auszuschließen. Die Feuerstelle ist nach Beendigung der Veranstaltung und vor Übergabe des Vereinsgeländes von übrig gebliebenen Holzstücken zu säubern.
Reinigung:
Innerhalb von zwei Tagen nach der Veranstaltung muss jedweder Müll vom Veranstalter
ordnungsgemäß entsorgt und das Gelände (Scheune/Wiese) gereinigt worden sein.
Übernachtung:
Eine Übernachtung ist ausschließlich auf dem Dachboden innerhalb der Scheune aus
Brandschutzgründen nur mit max. 12 Personen erlaubt. Auf dem Gelände darf nur mit
Genehmigung der UNB gezeltet oder ein sonstiges Nachtlager errichtet werden.
Toiletten:
Ein WC-Container mit getrennten Bereichen befindet sich direkt neben dem Gebäude. Im Gebäude befindet sich zusätzlich ein Waschbecken und Wasseranschluss für Frischwasser. Duschen sind nicht vorhanden. Falls eine Gartendusche verwendet wird, ist zwingend zugelassenes Shampoo/Duschgel zu verwenden, welches rückstandslos im Boden abgebaut werden kann.
Ausstattung
10x Bierzeltgarnituren, Weber Holzgrill, Strom, 3x Kühlschränke, Heizlüfter
Kaution:
Der Veranstalter haftet für alle nicht im Übergabeprotokoll aufgeführten Schäden. Ein Pfand von
100€ wird bei Geländeübergabe eingefordert und bei ordnungsgemäßer Übergabe nach der
Veranstaltung wieder ausgehändigt bzw. mit der Miete verrechnet.
